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TNT Innight Austria ist für Sie von Montag bis Freitag während der Öffnungszeiten durchgehend telefonisch erreichbar.
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+43 (1) 767 80 80-0 in Wien
+43 (1) 767 80 80-0 in Ried
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der TNT Innight Austria GmbH
Baudißgasse 5-7
A-1110 Wien
nachstehend TNT Innight Austria genannt
Präambel
Jedem Speditionsauftrag zwischen dem Auftraggeber und TNT Innight Austria liegen die Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp) - neueste Fassung - unter Aufhebung §§ 33, 39-41 zugrunde, unabhängig von der Form der Übernahmedokumentation und soweit nicht nachstehend anderes vorgesehen ist. Auf Wunsch werden die AÖSp und die Versicherungsbedingungen von TNT Innight Austria zur Verfügung gestellt.
I. Allgemeines
Diese Bedingungen gelten für die Behandlung, Abfertigung, den Umschlag, die Lagerung von Sendungen sowie die gesamte speditionelle Leistung durch TNT Innight Austria.
II. Leistungen von TNT Innight Austria
1) Die speditionelle Leistung von TNT Innight Austria umfaßt die Besorgung der Beförderung durch Frachtführer, der Übernahme, des Umschlages und der Zustellung von Sendungen, wobei die Auswahl der Frachtführer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes erfolgt.
2) TNT Innight Austria sorgt für die Beförderung durch Frachtführer. Sendungen, die nach Vereinbarung am Nachmittag oder Abend an TNT Innight Austria übergeben oder bei ihr abgeliefert werden, werden
a) im Nachtexpress im Regelfall bis 8.00 Uhr des nächsten Tages
b) im Tagexpress im Regelfall in PLZ-Gebieten 10-14, 23, 25, 30, 40, 45, 46, 50-54, 60, 62, 63, 80 u. 90 zwischen 8.00 und 12.00 Uhr, in allen anderen PLZ-Gebiete im Laufe des Nachmittags abgeliefert. Im Tagexpress muß der Empfänger von 8.00 bis 17.00 Uhr anwesend sein.
III. Von der Annahme ausgeschlossene Güter
Ausgeschlossen von der speditionellen Behandlung sind Güter von besonderem Wert, darunter Münzen, Banknoten, Briefmarken, übertragbare Handelspapiere, ungefaßte Edelsteine, Industriediamanten, lose Edelmetalle, Kunstwerke, Leichen; Waren deren Beförderung besondere Einrichtungen erfordern; Waren, die durch ihre Beschaffenheit oder Verpackung andere Waren, Personen oder Abfertigungs- oder Beförderungseinrichtungen beeinträchtigen oder gefährden; Waren, die schnellem Verderb oder Fäulnis ausgesetzt sind; gefährliche Güter nach der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, für die Dokumentations- oder Kennzeichnungspflicht vorgeschrieben ist. Werden derartige Güter ohne besonderen Hinweis übergeben, so haftet der Auftraggeber auch ohne Verschulden für jeden daraus entstehenden Schaden, eine Haftung durch TNT Innight Austria besteht nicht.
IV. Größen und Gewichtsgrenzen
Einzelcolli, deren Gewicht 150 kg bzw. deren Einzelmaße 3,20 m Länge oder 1,20 m Breite oder 1,50 m Höhe überschreiten, können nur nach Absprache befördert werden, Sondervereinbarungen sind möglich. V. Unzureichende Verpackung
Bei nicht oder mangelhafter Verpackung von Gütern wird vermutet, daß Schäden auf dieser Ursache beruhen, sofern sie nach den Umständen hierauf beruhen können. TNT Innight Austria haftet in diesen Fällen nur insoweit, als nachgewiesen wird, daß sie den Schaden schuldhaft verursacht hat.
VI. Ablieferung
a) Nachtexpress
1. Die Ab- bzw. Auslieferung der Sendungen erfolgt in der Weise, dass der von TNT Innight Austria beauftragte Frachtführer die Sendung auf einem vom Auftraggeber oder Empfänger bestimmten Platz abstellt bzw. ablädt und damit dem Empfänger zur Verfügung stellt.
2. TNT Innight Austria wird ein diebstahlsicheres, für Dritte nicht zugängliches Warendepot benannt und zur Verfügung gestellt. Die eventuell erforderlichen Schlüssel werden TNT Innight Austria kostenlos überlassen.
3. Wird kein diebstahlsicheres, für Dritte nicht zugängliches Warendepot zur Verfügung gestellt, so erfolgt die Ablieferung durch Abstellen der Sendungen an einem anderen zu benennenden Ort. Wird auch ein solcher Ort nicht benannt, so ist der von TNT Innight Austria beauftragte Frachtführer berechtigt, die Sendung nach freiem Ermessen beim Empfänger abzustellen oder von der Ablieferung beim Empfänger abzusehen.
b) Tagexpress
1. Ablieferung hinter der 1. verschließbaren Tür an jede zum Geschäft oder Haushalt gehörende, in den Räumen des Empfängers anwesende Person gegen Unterschrift.
2. Ablieferquittung (Rollkartenkopie) werden auf Anforderung gegen Gebühr von EURO 7,00 ausgehändigt. VII. Entgelt
1. Jede Sendung gilt als Einzelsendung; die Höhe wird mit dem Auftraggeber vereinbart. Grundlage ist die jeweils gültige Preisliste von TNT Innight Austria
2. Rechnungen sind sofort zu begleichen. Zahlungsverzug tritt, ohne dass es einer Mahnung oder sonstiger Voraussetzungen bedarf, spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung ein, sofern er nicht nach Gesetz schon vorher eingetreten ist.
VIII. Transportversicherung
1. Für jede Sendung besteht eine Transportversicherung zu Gunsten des Wareninteressenten für Verlust oder Beschädigung bis zur Höhe des Warenwertes, zzgl. Nacht-/Tagexpresskosten, maximal EURO 1.526,00 und für leicht zerbrechliche Sendungen (z.B. Glas) maximal EURO 109,00 pro Sendung.
2. Wird eine weitergehende Versicherung gewünscht, wird diese von TNT Innight Austria nach schriftlichem Auftrag gegen Berechnung der im Tarif angegebenen Zuschläge entsprechend des vom Versender auf dem Absendebeleg angegebenen Wertes vorgenommen.
3. Diese Transportversicherung besteht allein zu Gunsten des Versenders. Versicherungsansprüche können deshalb nicht abgetreten werden. Von der Transportversicherung durch TNT Innight Austria ausgeschlossen sind alle Sendungen, für die anderweitig eine Versicherung besteht.
IX. Haftung
1. Dem Auftragsverhältnis liegen die Allgemeinen Österr. Spediteurbedingungen - neueste Fassung - unter Aufhebung der §§ 33, 39-41 zugrunde. Danach besteht bei Verschulden in dem durch die AÖSp festgelegten Umfang Haftung für gänzlichen oder teilweisen Verlust sowie Beschädigung des Gutes, sofern diese Schäden zwischen dem Zeitpunkt der Übernahme und der Ablieferung der Sendung eingetreten sind.
2. Ist ein Schaden am Gut äußerlich nicht erkennbar gewesen, so hat der Auftraggeber nachzuweisen, daß der Schaden durch TNT Innight Austria verursacht wurde. Dies gilt auch in Fällen, in welchen TNT Innight Austria kein diebstahlsicheres, für Dritte nicht zugängliches Warendepot für Nachtexpress-Sendungen zur Verfügung gestellt wurde. 3. Von der Haftung gänzlich ausgeschlossen sind Schäden aus innerem Verderb und an Gütern, die gem. Ziffer III von der speditionellen Behandlung ausgeschlossen sind, sofern feste Lieferfristen vereinbart sind und die Überschreitung nicht auf einem speditionellen Verschulden von TNT Innight Austria beruht.
X. Anmeldung von Ansprüchen/Verjährung
1. Alle Schäden müssen TNT Innight Austria unverzüglich schriftlich angezeigt werden; bei offensichtlichen Schäden hat eine mündliche Anzeige bis 16.00 Uhr am Abliefertag bzw. 4 Stunden nach Ablieferung zu erfolgen, diese ist in schriftlicher Form innerhalb von 24 Stunden zu wiederholen.
2. Eine Schadensanzeige muß den genauen Schadensvorgang sowie die voraussichtliche Schadenshöhe enthalten.
3. In jedem Fall sind Schäden spätestens am sechsten Tag nach Ablieferung TNT Innight Austria schriftlich mitzuteilen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zuganges der Schadensmitteilung. Bei Nichteinhaltung vorstehender Bestimmungen gelten die Schäden als erst nach der Ablieferung entstanden. Das beschädigte Gut ist zur Besichtigung durch TNT Innight Austria bzw. die Versicherung zur Verfügung zu halten.
4. Alle Ansprüche gegen TNT Innight Austria, gleichviel aus welchen Rechtsgründen, verjähren nach 8 Monaten. Die Verjährung beginnt mit der Kenntnis des Berechtigten von dem Anspruch, spätestens jedoch mit der Ablieferung des Gutes.
Bankverbindung: Raiffeisenbank Schwechat BLZ 32823, Kto.: 35.121 DVR 0861359 ATU39690704 Firmensitz Wien, FN 137185v, Hg Wien AGB-Vers.04–09/02
